Mit der Investition in die neue Röntgeninspektionsanlage QUADRA7 wurde die Frage nach den Grenzen des Detektierbaren neu gestellt. Zwar wäre es am einfachsten gewesen, die Angaben des Herstellers aus den Marketingunterlagen zu übernehmen, aber das genügte unseren eigenen Qualitätsanforderungen nicht. Nach Recherchen zeigte sich u.a., dass es für die Vermessung von sehr kleinen Brennflecken in Röntgenröhren überhaupt keinen gültigen internationalen Standard gibt. Der aktuelle Standard für industrielle Röntgenmaschinen, die DIN EN 12543-5:1999-12, gilt nur für Brennfleckgrößen bis minimal 5µm.
Warum spielt die Größe des Brennflecks überhaupt eine Rolle? Bei Röntgenanlagen wird die Auflösung unter anderem von der Größe des Brennflecks bestimmt (s.u.). So weisen Röntgenbilder aufgrund der endlichen Ausdehnung des Brennflecks Bereiche der Unschärfe auf. Kommen sich zwei Objekte immer näher, verhindern diese Unschärfebereiche irgendwann, dass beide Objekte noch klar als getrennte Objekte detektiert werden können.
Um den Brennfleck in der neuen QUADRA7 zu vermessen, wurden aus diesem Grund zusammen mit den Spezialisten der Bundesanstalt für Materialforschung und Prüfung (Berlin) Tests mit dem neuen NanoXSpot Target (s.u.) vorgenommen, das die Basis für den Entwurf des neuen Standards darstellt. Auf die Auswertung dieser Messungen und deren Ergebnisse wird in einer der nächsten Beitrage eingegangen.